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Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Wirtschaftliche Einheit
  • § 3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
  • § 3a (weggefallen)
  • § 4 Aufschiebend bedingter Erwerb
  • § 5 Auflösend bedingter Erwerb
  • § 6 Aufschiebend bedingte Lasten
  • § 7 Auflösend bedingte Lasten
  • § 8 Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
  • § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
  • § 10 Begriff des Teilwerts
  • § 11 Wertpapiere und Anteile
  • § 12 Kapitalforderungen und Schulden
  • § 13 Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
  • § 14 Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
  • § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen
  • § 16 Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Bewertungsgesetz (BewG)

§ 6 Aufschiebend bedingte Lasten

(1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.

(2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.

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