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Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats

  • § 7 Wahlberechtigung
  • § 8 Wählbarkeit
  • § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
  • § 10
  • § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
  • § 12
  • § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
  • § 14 Wahlvorschriften
  • § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
  • § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
  • § 16 Bestellung des Wahlvorstands
  • § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
  • § 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
  • § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  • § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
  • § 19 Wahlanfechtung
  • § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

§ 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.

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