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Fünfter Abschnitt - Zuständigkeit und Verfahren

  • § 17 Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
  • § 18 Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
  • § 19 Verwendung personenbezogener Daten
  • § 20 Antrag
  • § 21 Inhalt des Antrags
  • § 22 Inhalt der Bescheinigung
  • § 23 Antragsfrist für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
  • § 24 Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
  • § 25 Verwaltungsverfahren
  • § 26 Kosten
  • § 27 Rechtsweg
Berufliches Rehabilitierungsgesetz
(Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet - BerRehaG)

§ 26 Kosten

Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.

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