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a) - Darlehen

  • § 6 Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
  • § 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
  • § 8 Höhe des Darlehens
  • § 9 Unmöglichkeit der Sicherung
  • § 10 Zusätzliches Darlehen
  • § 11 Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)

§ 8 Höhe des Darlehens

Bei der Bemessung des Darlehens ist der Umfang des früheren Unternehmens oder der früheren Teilhaberschaft zu berücksichtigen.

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