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Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses

  • § 21 Beendigungsgründe
  • § 22 Entlassung kraft Gesetzes
  • § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
  • § 24 Verlust der Beamtenrechte
  • § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  • § 26 Dienstunfähigkeit
  • § 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
  • § 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
  • § 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
  • § 30 Einstweiliger Ruhestand
  • § 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
  • § 32 Wartezeit
Beamtenstatusgesetz
(Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern - BeamtStG)

§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

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