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Unterabschnitt 3 - Ruhestand

  • § 50 Wartezeit
  • § 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
  • § 52 Ruhestand auf Antrag
  • § 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
  • § 54 Einstweiliger Ruhestand
  • § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
  • § 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands
  • § 57 Erneute Berufung
  • § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands
  • § 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand
Bundesbeamtengesetz (BBG)

§ 50 Wartezeit

Der Eintritt in den Ruhestand setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit voraus, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

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