Mit der Anerkennung als notifizierte Stelle im Sinne des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft befugt, folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1. die Konformitätsbewertung nach den Anhängen III bis V der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 10) sowie

2. ab dem 13. Juni 2016 die Konformitätsbewertung nach Anhang III sowie die Bewertung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen nach Anhang IV der Richtlinie 2014/53/EU.