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Kapitel 3 - Visadatei
§ 28 Anlaß der Speicherung
§ 29 Inhalt
§ 30 Übermittelnde Stellen
§ 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
§ 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden
§ 33 Abruf im automatisierten Verfahren
AZR-Gesetz
(Gesetz über das Ausländerzentralregister - AZRG)
§ 33 Abruf im automatisierten Verfahren
Die in
§ 32
bezeichneten Stellen können zum Abruf von Daten im automatisierten Verfahren zugelassen werden.
§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4
gilt entsprechend.