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Kapitel 3 - Gebühren

  • § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
  • § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
  • § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
  • § 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
  • § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
  • § 45c Gebühr bei Neuausstellung
  • § 46 Gebühren für das Visum
  • § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
  • § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
  • § 49 Bearbeitungsgebühren
  • § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
  • § 51 Widerspruchsgebühr
  • § 52 Befreiungen und Ermäßigungen
  • § 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
  • § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
  • § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.

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