In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

1. Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:

    a) Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,

    b) Geburtsdatum und Geburtsort,

    c) Geschlecht,

    d) Staatsangehörigkeit,

    e) Größe,

    f) Augenfarbe,

    g) Lichtbild,

    h) Fingerabdrücke,

2. Angaben zum Fundpapier:

    a) Art und Nummer,

    b) ausstellender Staat,

    c) Ausstellungsort und -datum,

    d) Gültigkeitsdauer,

3. weitere Angaben:

    a) Bezeichnung der einliefernden Stelle,

    b) Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,

4. Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,

5. Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.