• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Abschnitt 5 - Unterbringung und Verteilung

  • § 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen
  • § 45 Aufnahmequoten
  • § 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung
  • § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
  • § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen
  • § 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung
  • § 50 Landesinterne Verteilung
  • § 51 Länderübergreifende Verteilung
  • § 52 Quotenanrechnung
  • § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
  • § 54 Unterrichtung des Bundesamtes
Asylgesetz (AsylG)

§ 52 Quotenanrechnung

Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, des § 14a sowie des § 51 angerechnet.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de