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Kapitel 1 - Ausbildung

  • § 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
  • § 2 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
  • § 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes
  • § 4 Gestaltung der Ausbildung
  • § 5 Grundausbildung
  • § 6 Leistungsanforderungen
  • § 7 Weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung
  • § 8 Laufbahnlehrgang
  • § 9 Entlassung
  • § 10 Urlaubszeiten
  • § 11 Verkürzung von Ausbildungsabschnitten und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-mDBPolV)

§ 10 Urlaubszeiten

Auf die Ausbildungszeit werden Zeiten des Erholungsurlaubs voll, Zeiten eines Sonderurlaubs in der Regel bis zu einem Monat innerhalb des Ausbildungsjahres angerechnet.

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