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5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe

  • § 111 Amtshilfepflicht
  • § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
  • § 113 Auswahl der Behörde
  • § 114 Durchführung der Amtshilfe
  • § 115 Kosten der Amtshilfe
  • § 116 Anzeige von Steuerstraftaten
  • § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
  • § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • § 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
  • § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Abgabenordnung (AO)

§ 113 Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.

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