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Unternehmer i.S.d. § 14 BGB

Unternehmer nach § 14 BGB ist eine Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Verhältnis zur selbständigen beruflichen Tätigkeit ist die gewerbliche Tätigkeit als Unterfall anzusehen.1Staudinger/Norbert Habermann (2013) BGB § 14, Rn. 35.

Quellen:

[1] Staudinger/Norbert Habermann (2013) BGB § 14, Rn. 35.

Weitere Definitionen

  • Unberechtigter Besitz
  • Unselbstständige Garantie
  • Unternehmer i.S.d. § 14 BGB
  • Unternehmerregress
  • Untrennbarkeit

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