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Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

Für das Vorliegen der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens werden außergewöhnliche Umstände verlangt, die dem Normadressaten die Erfüllung der Sorgfaltspflicht besonders schwer machen. 1Beck'scher Onlinekommentar-StGB, § 15 Rdn. 69.

Quellen:

[1] Beck'scher Onlinekommentar-StGB, § 15 Rdn. 69.

Weitere Definitionen

  • Unübersichtliche Stelle
  • Unverdiente Missachtung oder Nichtachtung
  • Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
  • Urkunde
  • Verabredung i.S.d. § 30 II 3. Fall StGB

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