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Leistungsstörung

Eine Leistungsstörung liegt vor, wenn die Leistungs- oder Schutzpflichten aus dem Schuldverhältnis nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.1Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 21 Rn. 1.

Quellen:

[1] Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 21 Rn. 1.

Weitere Definitionen

  • Leistungsgefahr
  • Leistungsnähe
  • Leistungsstörung
  • Leistungsverweigerung
  • Leistungszeit

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