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Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist gem. § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO statthaft, wenn ein begünstigender Verwaltungsakt begehrt wird.

Weitere Definitionen

  • Abdrängende Sonderzuweisung
  • Anstellungstheorie
  • Arbeitsplatz
  • Aufdrängende Sonderzuweisung
  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

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