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Relevante Rechtsnormen

  • § 185 StGB - Beleidigung

Relevante Schemata

  • Schema zur Beleidigung, § 185 StGB

Äußerungsadressat

Die Kundgabe der Missachtung muss an einen anderen gerichtet sein – bei Tatsachenbehauptungen an den Betroffenen selbst, bei Werturteilen auch an Dritte. Dass es sich dabei um den eigentlichen Adressaten der Äußerung handelt, ist nicht erforderlich. Auch dass diese als „vertraulich“ bezeichnet wird, ändert nichts.

1BGH MDR/D 54, 335; Bay MDR 76, 1036.

Quellen:

[1] BGH MDR/D 54, 335; Bay MDR 76, 1036.

Weitere Definitionen

  • Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs (§ 316a StGB)
  • Aussage i.S.d. §§ 158 ff. StGB
  • Äußerungsadressat
  • Ausweispapier
  • Automaten

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