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Relevante Rechtsnormen

  • § 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

Möglichkeit der Hilfeleistung

Die Möglichkeit der Hilfeleistung besteht, wenn im Rahmen der persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen es ex post betrachtet möglich gewesen wäre, die Handlung zur Erfolgsabwendung vorzunehmen. 1Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 42 Rn. 12.

Quellen:

[1] Rengier, StrafR BT II, 15. Auflage München 2014, § 42 Rn. 12.

Weitere Definitionen

  • Mittäter
  • Mittelbarer Täter
  • Möglichkeit der Hilfeleistung
  • Mordlust i.S.d. § 211 StGB
  • Nichtabwendbarkeit der Gefahr auf andere Weise

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