• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Ermessensüberschreitung

Die Ermessensüberschreitung kennzeichnet sich dadurch, dass die Behörde sich nicht im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält, also eine Rechtsfolge wählt, die das Gesetz nicht so vorsieht.

Weitere Definitionen

  • Abdrängende Sonderzuweisung
  • Anstellungstheorie
  • Arbeitsplatz
  • Aufdrängende Sonderzuweisung
  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de