• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Relevante Rechtsnormen

  • § 613a BGB - Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

Betrieb

Unter einem Betrieb s.S.v. ยง 613a BGB versteht man eine organisatorische Einheit, in der der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die nicht der Befriedigung des Eigenbedarfs dienen.1BAG, Beschluss vom 25. 5. 2005 - 7 ABR 38/04.

Quellen:

[1] BAG, Beschluss vom 25. 5. 2005 - 7 ABR 38/04.

Weitere Definitionen

  • Betreuung
  • Betreuungsunterhalt
  • Betrieb
  • Betrieb eines Kraftfahrzeugs
  • Betriebsausfallschaden

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de