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Relevante Rechtsnormen

  • § 315b StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Verkehrsfremder Eingriff

Einen verkehrsfremden Eingriff stellen alle von außen kommenden Eingriffe dar. Ausnahmsweise fallen auch solche Handlungen darunter, bei denen der Täter das Fahrzeug bewusst zweckentfremdet als Mittel der Verkehrsbehinderung einsetzt.1BGHSt 21, 301.

Quellen:

[1] BGHSt 21, 301.

Weitere Definitionen

  • Vergehen
  • Verkehr i. S. v. § 316 StGB
  • Verkehrsfremder Eingriff
  • Verlangen
  • Verleitung

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