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Abwägungsdefizit

Ein Abwägungsdefizit als Fall des Ermessensfehlgebrauchs liegt vor, wenn nicht alle abwägungsrelevanten Belange bei der Abwägung berücksichtigt wurden, die nach Lage der Dinge und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen waren.

Weitere Definitionen

  • Abdrängende Sonderzuweisung
  • Anstellungstheorie
  • Arbeitsplatz
  • Aufdrängende Sonderzuweisung
  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

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