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Wiederholungsgefahr

Eine Wiederholungsgefahr liegt dann vor, wenn in absehbarer Zeit ein vergleichbarer Sachverhalt droht. 

Weitere Definitionen

  • Abdrängende Sonderzuweisung
  • Anstellungstheorie
  • Arbeitsplatz
  • Aufdrängende Sonderzuweisung
  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

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