• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Leistung erfüllungshalber

Bei der Leistung erfüllungshalber leistet der Schuldner anders als geschuldet, jedoch bleibt dabei - anders als bei der Leistung an Erfüllungs statt - das Schuldverhältnis bestehen. Der Gläubiger erhält durch eine Leistung des Schuldners eine zusätzliche Befriedigungsmöglichkeit.1Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 14 Rn. 7; P. Buck-Heeb in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 364 BGB, Rn. 10.

Quellen:

[1] Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 35. Auflage München 2011, § 14 Rn. 7; P. Buck-Heeb in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 364 BGB, Rn. 10.

Weitere Definitionen

  • Leistung
  • Leistung an Erfüllungs statt
  • Leistung erfüllungshalber
  • Leistungsgefahr
  • Leistungsnähe

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de