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Modifizierte Subjektstheorie

Nach der modifizierten Subjektstheorie (Sonderrechtstheorie) ist eine Norm öffentlich-rechtliche, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.

Weitere Definitionen

  • Abdrängende Sonderzuweisung
  • Anstellungstheorie
  • Arbeitsplatz
  • Aufdrängende Sonderzuweisung
  • Beamter im haftungsrechtlichen Sinne

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