• Gesetze
  • Studium
    • Definitionen
    • Schemata
  • Suche

Abschnitt 2 - Wärmeliefervertrag

  • § 2 Inhalt des Wärmeliefervertrages
  • § 3 Preisänderungsklauseln
  • § 4 Form des Wärmeliefervertrages
  • § 5 Auskunftsanspruch
  • § 6 Verhältnis zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
  • § 7 Abweichende Vereinbarungen
Wärmelieferverordnung
(Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum - WärmeLV)

§ 3 Preisänderungsklauseln

Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen sind nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

© 2025

Impressum Datenschutz
  • Facebook
  • Blog
  • Twitter
Schreibt uns: info@elchwinkel.de