Die nachstehenden Vereinigungen gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege:

1. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.;

2. Deutscher Caritasverband e.V.;

3. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;

4. Deutsches Rotes Kreuz e.V.;

5. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.;

6. Zentralwohlfahrtsstelle  der  Juden  in  Deutschland e.V.;

7. Deutscher  Blinden-  und  Sehbehindertenverband e.V.;

8. Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.;

9. Verband deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V.;

10. Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.;

11. Sozialverband VdK Deutschland e.V.;

12. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.