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Erster Unterabschnitt - Verschmelzung durch Aufnahme

  • § 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
  • § 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
  • § 62 Konzernverschmelzungen
  • § 63 Vorbereitung der Hauptversammlung
  • § 64 Durchführung der Hauptversammlung
  • § 65 Beschluß der Hauptversammlung
  • § 66 Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
  • § 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
  • § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
  • § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
  • § 70 Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
  • § 71 Bestellung eines Treuhänders
  • § 72 Umtausch von Aktien
Umwandlungsgesetz (UmwG)

§ 60 Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer

Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist für jede Aktiengesellschaft nach den §§ 9 bis 12 zu prüfen.

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