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a) - Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

  • § 43 Beendigungsgründe
  • § 44 Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand
  • § 45 Altersgrenzen
  • § 45a Umwandlung
  • § 46 Entlassung
  • § 47 Zuständigkeit, Anhörungspflicht und Fristen bei der Entlassung
  • § 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
  • § 49 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
  • § 50 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
  • § 51 Wiederverwendung
  • § 51a (weggefallen)
  • § 52 Wiederaufnahme des Verfahrens
  • § 53 Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Soldatengesetz
(Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten - SG)

§ 52 Wiederaufnahme des Verfahrens

Wird ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.

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