1. Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt,
2. die Ahndung von Verstößen gegen die in Nummer 1 genannten Anforderungen, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des
a) MARPOL-Übereinkommens,
b) AFS-Übereinkommens,
c) Ballastwasser-Übereinkommens.