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Teil IV - Umlagen, Zuschläge und Vergütungen

  • § 20 Umlagen neben der Einzelmiete
  • § 21 Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung
  • § 22 Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser
  • § 22a Umlegung der Kosten der Müllbeseitigung
  • § 23 Umlegung der Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
  • § 23a
  • § 23b
  • § 24 Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen
  • § 24a Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage
  • § 25 Umlegung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Einrichtungen für die Wäschepflege
  • § 25a Umlageausfallwagnis
  • § 25b
  • § 26 Zuschläge neben der Einzelmiete
  • § 27 Vergütungen neben der Einzelmiete
  • § 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Neubaumietenverordnung 1970
(Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen - NMV 1970)

§ 27 Vergütungen neben der Einzelmiete

Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. Das gleiche gilt für die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für laufende Leistungen zur persönlichen Betreuung und Versorgung, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt hat.

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