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Abschnitt 4 - Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

  • § 15 Grundsatz der Entschädigung
  • § 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
  • § 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
  • § 18 Entschädigung für Verdienstausfall
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten - JVEG)

§ 16 Entschädigung für Zeitversäumnis

Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 6 Euro je Stunde.

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