Die Einhaltung

1. des langfristigen Ziels für Ozon,

2. des nationalen Ziels für PM 2,5 sowie

3. der Zielwerte für PM 2,5 , Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[ a ]pyren

ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.