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Titel 4 - Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen

  • § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
  • § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  • § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
  • § 1617b Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
  • § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
  • § 1618 Einbenennung
  • § 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht
  • § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
  • § 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
  • § 1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen
  • § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1618a Pflicht zu Beistand und Rücksicht

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.

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