Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,

2. Bürgerliches Gesetzbuch,

3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,

4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und

6. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Bei der Unterrichtung sind die Sachgebiete der Anlage 3 zugrunde zu legen.