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Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis

  • § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
  • § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
  • § 39 Zurechnung
  • § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
  • § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte
  • § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
  • § 44 Gesamtschuldner
  • § 45 Gesamtrechtsnachfolge
  • § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
  • § 47 Erlöschen
  • § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter
  • § 49 Verschollenheit
  • § 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
Abgabenordnung (AO)

§ 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter

(1) Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber der Finanzbehörde können auch durch Dritte bewirkt werden.

(2) Dritte können sich vertraglich verpflichten, für Leistungen im Sinne des Absatzes 1 einzustehen.

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