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Dritter Abschnitt - Leistungen

  • § 10 Umfang der Förderung
  • § 11 Förderungsdauer
  • § 12 Förderungsart
  • § 13 Darlehensbedingungen
  • § 13a Einkommensabhängige Rückzahlung
  • § 13b Erlass und Stundung
  • § 14 Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • § 15 Aufrechnung
  • § 16 Rückzahlungspflicht
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung - AFBG)

§ 15 Aufrechnung

Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.

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